


| ■ | Die Zahl der Anrechnungsstunden für Leitungsaufgaben ist wesentlich zu erhöhen. |
| ■ | Als erster Schritt sind die Anrechnungen für Leitungsaufgaben im Bereich der Grundschulen anzuheben. Auch an kleinen und kleinsten Grundschulen sollte jede Schulleiterin / jeder Schulleiter mindestens für 2 Stunden pro Tag entlastet werden. |
| ■ | Im Bereich der Haupt- und Realschulen fordert der VBE eine sachgerechte Leitungsstruktur, die sich an den Profilen der Schulen und den damit verbundenen Führungsaufgaben orientiert. |
| ■ | Der VBE fordert nachdrücklich, dass die Besoldung der Schulleiter/innen sowie der Konrektor/innen unmittelbar mit ihrer Beauftragung erfolgt und nicht nach einjähriger Wartezeit. |
| ■ | Schließlich muss nach Auffassung des VBE jede Schule ausreichend mit Verwaltungskräften versorgt werden, um die Schulleiter/innen von Verwaltungsarbeit zu entlasten und ihnen die für pädagogische Arbeit notwendige Zeit einzuräumen. In diesem Zusammenhang steht die Forderung, dass an jeder Schule an jedem Unterrichtstag eine Verwaltungskraft für mindestens 2 Stunden anwesend ist. |
| ■ | Schulleiter/innen müssen mehr Freiraum für pädagogische Arbeit bekommen. Daher ist Anzahl rein statistischer Abfragen zu optimieren und minimieren. |
| ■ | Die generelle Verkürzung der Gymnasialzeit wird durch Reduzierung der Stundentafel in der Sekundarstufe I zu weniger Bildung und einer Senkung des Abiturniveaus führen. Lehrpläne sind Gegenstände von Bildung und Wissen. Sie können nicht beliebig zusammengestrichen werden, weil sie die Grundlage für das Verständnis inhaltlicher Zusammenhänge bilden. Übungs- und Vertiefungsphasen, Methodenlernen sowie der immer wieder geforderte Erwerb von Schlüsselqualifikationen benötigen Zeit. Angebote zur Berufs- und Studienorientierung sind genauso unverzichtbar. |
| ■ | Wenn das 10. Schuljahr - derzeit 31,5 Wochenstunden - gestrichen wird, sollen als Gegenleistung, wie bisher zu hören, ca. 26 Wochenstunden, verteilt auf die verschiedenen Jahrgänge der Grundschule und der Sekundarstufe I, zurückgegeben werden. Zunächst einmal ist die Gleichwertigkeit von 26 Wochenstunden in Klasse 10 mit der gleichen Wochenstundenzahl in unteren Jahrgangsstufen bzw. der Grundschule nicht gegeben. Das Anspruchs- und Förderungsniveau in Jahrgangstufe 10 ist ein gänzlich anderes als das in Klasse 3 (wobei die Erweiterung der Stundentafel in der Grundschule aus anderen Gründen grundsätzlich als notwendig gesehen und gefordert wird). Darüber hinaus bedeutet die Umsetzung dieses Vorhabens ein Minus von fünfeinhalb Wochenstunden; bei ca. 35 Unterrichtswochen pro Schuljahr sind dies 190 Unterrichtsstunden weniger. Es handelt sich demnach um ein verstecktes Sparmodell zu Lasten des Gymnasiums und letzten Endes zu Lasten der Kinder. |
| ■ | Nachmittagsunterricht wird ab der 7. Jahrgangsstufe unverzichtbar sein, auch wenn - wie geplant - lediglich die von der KMK als Mindeststundenzahl beschlossene Zahl von 265 Stunden eingehalten wird. Der dadurch bedingte Ganztagsunterricht wird wohl von der Mehrzahl der Gymnasiasten und ihrer Eltern abgelehnt; würde aber auch zu einer stärkeren Belastung der Kinder sowie zu einer immensen Kostensteigerung (Mittagessen etc.) führen. Eine Ausdehnung des Pflichtunterrichts in den Nachmittag würde außerdem zu Lasten von Arbeitsgemeinschaften in der Schule sowie von außerschulischen Aktivitäten (Musikerziehung, Sportvereine u.a.) gehen. Dies würde eine Einschränkung der individuellen Möglichkeiten bringen, über die Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Nachmittags derzeit noch verfügen. |
| ■ | Nur 20 bis 25 % der Gymnasiasten kommen nach Ergebnissen wissenschaftlicher Studien für eine verkürzte Schulzeit in Frage. Dies wird auch durch erste Erfahrungen in G8-Zügen bestätigt. Doch dies wird ignoriert und eine wissenschaftliche Auswertung der G8-Züge erst gar nicht abgewartet. Als Folge ist mit einer Absenkung des Niveaus bzw. mit einer höheren Zahl von Nichtversetzungen zu rechnen. Hier wird auch eine mögliche Querversetzung keine wesentliche Hilfestellung bieten. |
| ■ | Schülerinnen und Schüler der Realschulen bzw. Realschulzweige kooperativer Gesamtschulen sowie integrierten Gesamtschulen werden auch weiterhin erst nach zehn Schuljahren in die Gymnasiale Oberstufe, in das Berufliche Gymnasium oder die Fachoberschule eintreten. An kooperativen Gesamtschulen werden parallel ein fünfjähriger Hauptschul-, ein fünfjähriger Gymnasial- und ein sechsjähriger Realschulzweig im Bereich der Sekundarstufe I entstehen. Dadurch geht die Durchlässigkeit in der Sek I vom Realschul- zum Gymnasialzweig verloren. In der Oberstufe treffen Schülerinnen und Schüler, die sechs Jahre Zeit hatten, mit solchen zusammen, die an ein schnelleres Tempo gewöhnt sind. Auch hier drängt sich die Frage nach der Durchlässigkeit des Systems auf. Kompensationsprobleme sind vorprogrammiert. Darüber hinaus wird einer Schülergruppe in einer Schulstufe weniger Zeit für Ihre Entwicklung gelassen als den anderen Schülergruppen. |
| ■ | Völlig unakzeptabel ist, dass künftig Gymnasialschülern schon nach 9 Schulbesuchsjahren der Realschulabschluss (ohne entsprechende Prüfung) zuerkannt werden wird. Dies läuft den Bestrebungen nach Stärkung aller Bildungsabschlüsse zuwider. |
| ■ | Das Alter der Hochschulabsolventen ist Folge der häufig zu beobachtenden späteren Einschulung und der aus den verschiedensten Gründen verlängerten Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn und Hochschulabschluss. |
| ■ | Wenn - wie zu erwarten - aufgrund der gymnasialen Schulzeitverkürzung das Niveau des Abiturs sinkt, wird der Ruf nach Hochschuleingangsprüfungen auch in Deutschland stärker werden; denn so gut wie kein Land in Westeuropa vergibt nach zwölf Jahren die allgemeine Hochschulreife mit direktem Zugang zu den Universitäten. |
| ■ | Die Durchlässigkeit zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Schulen wird beeinträchtigt. |
| ■ | Ein Hauptschulabschluss nach Jahrgang 8 in einem G-12-Gymnasium mit einem Lebensalter von 14 Jahren macht keinen Sinn, da das Jugendschutzgesetz in diesem Alter noch keine Arbeitsverhältnisse zulässt. |
| ■ | Der Übergang in die zweijährige Berufsfachschule ist völlig ungeklärt und offen. |
| ■ | Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit nimmt keine Rücksicht auf die Übergänge aus Jahrgang 9 (dann Ende der Sek I im Gymnasium) auf FOS, Berufliches Gymnasium und in berufsbildende Bereiche (Assistentenberufe). |
| 1. | Die Sozialpädagogen und die Sozialarbeiter erfahren die anstehenden Schülerprobleme zeitnah. |
| 2. | Lehrer und Sozialpädagogen arbeiten gleichberechtigt an den Konzepten. |
| 3. | Mit gemeinsamen Einrichtungen an Schulen reduzieren sich die Verwaltungskosten, die heute für die verschiedenen Einrichtungen parallel anfallen, deutlich. |
| 4. | Eine steigende Zahl von Familien, die sich mit Erziehungsfragen überfordert fühlt, wird entlastet. |
| 5. | Die Beratung der Eltern und der Schüler durch Lehrer und Sozialpädagogen in der Schule erspart zusätzliche Wege, zeigt Kooperationen und Vereinbarungen auf. |
| 6. | Förderkonzepte und Pläne werden zeitnah in der Gesamtheit erstellt und umgesetzt. |
