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Schulgesetz kein großer Wurf - VBE-Stellungnahme reicht von Zustimmung bis zu harter
Kritik - Mittelstufenschule als halbherzig abgelehnt - Inklusion ohne zusätzliches Personal
nicht zu machen - Regelungen zu Verbundschulen und beim Elternrecht begrüßt

"Was lange währt, wird nicht nur gut", kommentierte der VBE-Landesvorsitzende Helmut Deckert die
heutige Verabschiedung des neuen Schulgesetzes durch den Hessischen Landtag. "Der ganz große
Wurf ist es nicht", stellte er in der Folge fest. Das Gesetz sei zwar überfällig und hege große Pläne,
denen es aber im Einzelnen nicht in allen Teilen gerecht werde.

"Auch ohne Reformhektik hat Hessen dringend eine Änderung der Schulstruktur nötig. Wir bräuchten
eine beruhigende Bereinigung der hessischen Schullandschaft. Das Gesetz verpasst diese Gelegenheit,
selbst bei Beibehaltung von G 8 die 6-jährige Mittelstufe wieder herzustellen und damit die
Durchlässigkeit im hessischen Schulwesen. Stattdessen installiert man neu die Missgeburt der
Mittelstufenschule, die Hessens Schullandschaft weiter zersplittert", zeigte sich der VBE-Chef
enttäuscht.

"Die Mittelstufenschule ist halbherzig und stellt keine echte Alternative zur bestehenden
unüberschaubaren Schullandschaft dar. Die Landesregierung scheut sich offenbar nach wie vor, die
allgemeine demografische und die pädagogische Entwicklung im nicht-gymnasialen Bereich
anzuerkennen und neben dem Gymnasium eine standfeste Zweite Säule als Oberschule zu installieren,
die am Ende alle Abschlüsse anbietet und auch den Weg zum Abitur offen hält", kritisierte Deckert
weiter. Mit einer solchen Regelung wäre auch der G 8/G 9 - Streit entschärft und nahezu erledigt.
Zudem sei die Mittelstufenschule eine Mogelpackung, weil sie spätestens nach der Klasse 7, dem
Gesetz zufolge in der Regel früher, doch wieder auf die althergebrachten Schulformen abziele."

Abenteuerlich sei es, im Namen der Inklusion bei Eltern die Hoffnung zu wecken, ihr Kind könne
unabhängig von einer Beeinträchtigung ab sofort an einer Regelschule gefördert werden, ohne
gleichzeitig die entsprechenden Ressourcen zu sichern. Stattdessen werde der Schwarze Peter in
Gestalt des Ressourcenvorbehaltes den Schulen, ihren Schulleitungen und den Staatlichen Schulämtern
aufgebürdet. Zudem sei der zugehörige bürokratische Aufwand kaum größer und umständlicher zu
gestalten.

Die Betonung der sogenannten Selbständigen Schule lasse nichts Gutes erwarten, wenn man nicht die
Mittel dazu festschreibe. Im Übrigen, so Deckert, seien die für die Schulen interessantesten Mittel
immer noch die der Schulträger. Hier schweige das Gesetz. Man dürfe auch die Gefahr nicht übersehen,
dass zukünftig ohne entsprechende zusätzliche Lehrerstellen weitere Aufgaben den Schulen
aufgebürdet würden, die sie ohne zusätzliches Personal nicht leisten könnten. "Hier denke ich",
erläuterte Deckert, "vor allem an eine wirklich selbstständigere Schule, die Inklusion, Umsetzung der
Bildungsstandards und ergänzende Personalmaßnahmen in der Schulsozialarbeit und der Verwaltung."

Eine richtige Lösung nannte Deckert die Möglichkeit von Verbundschulen. Allerdings müsse auch hier
darauf geachtet werden, dass dies - etwa durch Wegfall von Leitungsstellen und -stunden, kein
Sparmodell würde. Auch die Regelungen im Bereich der Elternvertretung seien sinnvoll und der Realität
angemessen. Rundweg abzulehnen sei die Öffnung für Fremdanbieter in der Schule. Hier stehle sich das
Land aus seiner Verantwortung.

"Insgesamt", so Deckert, "wird der VBE in gewohnt sachlicher Weise die Umsetzung des Gesetzes
begleiten und gute wie schlechte Entwicklungen offen benennen. Dazu fehlen allerdings die
erforderlichen Verordnungen, die nun unter Zeitdruck bis zum 1. August erstellt werden müssen."

Zum gleichzeitig beschlossenen Lehrerbildungsgesetz merkte der VBE-Chef an: „Von der versprochenen
Verknüpfung der 1. und 2. Phase der Lehrerbildung ist so gut wie nichts übrig geblieben. Man hat aus
Kostengründen den Vorbereitungsdienst verkürzt ohne ihn wirklich zu reformieren. Der VBE wird nun mit
Interesse verfolgen, ob und wie die Mentoren aus der finanziellen Ersparnis der Verkürzung entlastet
werden. Hier sehe ich die Landesregierung im Wort.“